Am vergangenen Freitag hat das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) den Bundesrat passiert und tritt damit, wie geplant, zum 1. Januar 2012 in Kraft.
SPECTARIS konnte bei den Verhandlungen erfolgreich eine Mehrkostenregelung für Intraokularlinsen einbringen. Ohne Erfolg blieben die Bemühungen der Industrieverbände um §137e (Nutzenbewertung). Es blieb bei der ursprünglichen Formulierung des Gesetzesentwurfs. Mit der Änderung im §127 (Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Versorgung mit Hilfsmitteln) ist auch die Hilfsmittelbranche unmittelbar vom VStG betroffen. Gegenüber dem Gesetzentwurf wurde im §127 der Zusatz „§139 Absatz 2 bleibt unberührt“ aufgenommen. In der Begründung dazu heißt es: „Regelungen zur Qualität der Versorgung, die im Hilfsmittelverzeichnis zu treffen sind, sollen nicht Gegenstand der Rahmenempfehlungen sein.“
Über die konkrete Bedeutung des Versorgungsstrukturgesetzes für die Medizintechnikbranche informiert ein Seminar am 17. Januar in Berlin.