SPECTARIS-INFOLETTER
Ausgabe 12/2009
SPECTARIS macht sich für einheitlichen Mehrwertsteuersatz im Gesundheitswesen stark
Das Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) schlägt vor, Gesundheitsleistungen einheitlich mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu belegen und so den Leistungserbringern ein Recht zum Vorsteuerabzug einzuräumen. Nach den Berechnungen und Überlegungen des IfG verbinden sich mit diesem Vorschlag für die Gesundheitsversorgung deutlich mehr Vorteile als Nachteile.
SPECTARIS unterstützt diese Forderung und hat dazu Gespräche mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) begonnen. Der Leiter des Referates Steuerpolitik, Johannes Höfer, hatte dabei Interesse signalisiert. Auch die Leiterin des Arbeitsstabs Gesundheitswirtschaft, Andrea Weinert, hat sich bei einem intensiven Dialog bereit erklärt, das Thema zu unterstützen und weiter voran zu treiben. In einem Hintergrundgespräch mit Mitarbeitern einzelner Abgeordneter und dem Experten Prof. Neubauer (IfG) wurde die Thematik ausführlich diskutiert, Gespräche mit weiteren Abgeordnetenbüros stehen an. Als nächste Schritte sind Termine auf Landesebene geplant. Darüber hinaus werden Bündnisse mit Vertretern der Ärzte sowie der Krankenhäuser gesucht. Die Zusammenarbeit mit dem BMWi wird intensiviert, Gespräche mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sind bereits in Vorbereitung. Auch der parlamentarische Raum soll noch stärker bespielt werden.
Derzeit sind alle Gesundheitsdienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit. Arzneimittel sind hingegen mit dem vollen MwSt.-Satz belegt. Für Medizinprodukte gilt teilweise der ermäßigte, teilweise der reguläre MwSt.-Satz. Durch dieses scheinbare Privileg "Umsatzsteuerbefreiung" sollen Patienten bzw. Krankenversicherungen entlastet und eine Nachfragereduktion durch die Steuer vermieden werden. Die Kehrseite der Medaille ist jedoch, dass damit auch kein Recht zum Vorsteuerabzug besteht: Die auf Vorleistungen und Investitionsgütern liegende Mehrwertsteuer müssen die niedergelassenen Ärzte und Krankenhäuser bzw. die Krankenversicherungen und Patienten tragen. Je mehr Vorleistungen und Investitionsgüter die Gesundheitsbetriebe beziehen, umso höher wird die Umsatzsteuerbelastung.
SPECTARIS unterstützt diese Forderung und hat dazu Gespräche mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) begonnen. Der Leiter des Referates Steuerpolitik, Johannes Höfer, hatte dabei Interesse signalisiert. Auch die Leiterin des Arbeitsstabs Gesundheitswirtschaft, Andrea Weinert, hat sich bei einem intensiven Dialog bereit erklärt, das Thema zu unterstützen und weiter voran zu treiben. In einem Hintergrundgespräch mit Mitarbeitern einzelner Abgeordneter und dem Experten Prof. Neubauer (IfG) wurde die Thematik ausführlich diskutiert, Gespräche mit weiteren Abgeordnetenbüros stehen an. Als nächste Schritte sind Termine auf Landesebene geplant. Darüber hinaus werden Bündnisse mit Vertretern der Ärzte sowie der Krankenhäuser gesucht. Die Zusammenarbeit mit dem BMWi wird intensiviert, Gespräche mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sind bereits in Vorbereitung. Auch der parlamentarische Raum soll noch stärker bespielt werden.
Derzeit sind alle Gesundheitsdienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit. Arzneimittel sind hingegen mit dem vollen MwSt.-Satz belegt. Für Medizinprodukte gilt teilweise der ermäßigte, teilweise der reguläre MwSt.-Satz. Durch dieses scheinbare Privileg "Umsatzsteuerbefreiung" sollen Patienten bzw. Krankenversicherungen entlastet und eine Nachfragereduktion durch die Steuer vermieden werden. Die Kehrseite der Medaille ist jedoch, dass damit auch kein Recht zum Vorsteuerabzug besteht: Die auf Vorleistungen und Investitionsgütern liegende Mehrwertsteuer müssen die niedergelassenen Ärzte und Krankenhäuser bzw. die Krankenversicherungen und Patienten tragen. Je mehr Vorleistungen und Investitionsgüter die Gesundheitsbetriebe beziehen, umso höher wird die Umsatzsteuerbelastung.

