Nach dem Inkrafttreten der Batterierichtlinie im Jahr 2006 ist deren nationale Umsetzung nun abgeschlossen. Ende Juni 2009 wurde im Bundesgesetzblatt das neue Batteriegesetz veröffentlicht, das am 1. Dezember nun in Kraft treten wird.
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Registrierung aller Unternehmen, die in Deutschland Batterien erstmals in Verkehr bringen. Nun gelten auch Gerätehersteller, z.B. aus dem Medizinproduktebereich, als Batteriehersteller, wenn sie Batterien als Bestandteil von Produkten oder beigefügt erstmalig in Verkehr bringen. Jeder Hersteller ist dann verpflichtet, vor dem Inverkehrbringen von Batterien seine Marktteilnahme unter Angabe der noch in einer Rechtsverordnung festzulegenden Daten gegenüber dem Umweltbundesamt (UBA) anzuzeigen (Registrierungspflicht). Diese Angaben dienen zur Wahrnehmung der Rücknahmepflichten der Hersteller, die durch die Teilnahme an einem Rücknahmesystem erfüllt werden.
Weiterhin wird neben dem Quecksilberverbot (max. 0,0005 %) ein Cadmiumverbot (max. 0.002 %) in Gerätebatterien eingeführt. Ausnahmen gelten nur für Not- oder Alarmsysteme, medizinische Ausrüstung und für schnurlose Elektrowerkzeuge.