Am 9. Juli 2010 hat der Bundesrat die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) verabschiedet. Die Verordnung setzt die europäische Arbeitsschutz-Richtlinie 2006/25/EG zu künstlicher optischer Strahlung in deutsches Recht um.
Bereits am 29. April 2010 hatte das Kabinett der Bundesregierung den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Verordnungsentwurf beschlossen. Die Verordnung, die der Bundesrat am 9. Juli auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes erlassen hat, soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei beruflichen Tätigkeiten mit Exposition durch gefährliche künstliche optische Strahlung (z. B. Infrarot- und Ultraviolettstrahlung sowie Laserstrahlung) verbessern.
Ziel dabei ist es, sowohl direkte Gefährdungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz als Folge direkter Einwirkung der dort auftretenden künstlichen optischen Strahlung (Schädigungen von Augen und Haut) als auch sich dabei ergebende indirekte Gefährdungen zu vermeiden. Indirekte Gefährdungen können zum Beispiel entstehen als Folge von Reflexionen (Blendwirkung) oder durch die bei Einwirkung von künstlicher optischer Strahlung am Arbeitsplatz entstandenen Gase, Dämpfe, Stäube, Nebel und explosionsfähigen Gemische.
Betroffen sind Beschäftigte bei der Verwendung von Lasereinrichtungen, bei der Verarbeitung glühender Massen (z. B. Metall und Glas) und bei der Materialbearbeitung (Schweißen, Trennen, Oberflächenbehandlung) usw.
Die Verordnung sowie den Beschluss des Bundesrates finden Sie unter Downloads.