Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat in einer Empfehlung die gesetzlichen Krankenkassen aufgefordert, die Prüfung der Anforderungen nach § 126 Abs. 1 SGBV mindestens bis zum ersten Quartal 2011 sehr schlank zu gestalten. In bestimmten Fällen (wenn bspw. eine Zulassung oder Abgabeberechtigung vorliegt) soll ganz auf Eignungsnachweise verzichtet werden.
Die Branche hatte sich eine Verlängerung der gesetzlichen Frist, also über den 30. Juni hinaus gewünscht. Diese hätte jedoch nicht durch den GKV-Spitzenverband sondern lediglich durch den Gesetzgeber erfolgen können. Es wird damit gerechnet, dass die ersten Präqualifizierungsstellen ihre Arbeit im November aufnehmen werden. In der Branche wird mit bis zu 50 konkurrierenden Stellen gerechnet. Gleichwohl wird es anfangs zu einem "Präqualifizierungsstau" kommen. Die Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes können Sie nachfolgend herunterladen.