Mit 55 Stimmen gegen 1 und 2 Enthaltungen wurde am 2. Juni im Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes (EP) der Bericht zum RoHS-Recast (Neufassung der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) von Schattenberichterstatterin Jill Evans angenommen:
- Die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) stimmten für einen offenen Anwendungsbereich der Richtlinie ab, wobei grundsätzlich alle Elektro- und Elektronikgeräte unter RoHS fallen, sofern sie nicht explizit ausgeschlossen werden. Dies steht im Gegensatz zu der aktuellen Richtlinie, in der die elektrischen und elektronischen Geräte, die unter die Richtlinie fallen, im Anhang aufgelistet sind.
- So werden z.B. medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente, die bisher vom RoHS-Anwendungsbereich ausgenommen waren, künftig unter die Richtlinie fallen. Für viele Anwendungen ist aber weiterhin eine Ausnahme vorgesehen.
- Von der Richtlinie ausgenommen sind erneuerbare Energien (z.B. Windkraftanlagen und Solarpaneele), industrielle Festanlagen und militärisches Material.
- Arsen und Antimon wurden zusammen mit 35 anderen Substanzen als zu bewertende Stoffe in Annex III (Kandidatenliste für zukünftige Stoffverbote) aufgenommen.
- Der Annex IV (Stoffverbotsliste) wurde vom Umweltausschuss um Nanosilber und Nanokohlenstoffröhrchen erweitert. Außerdem sollten Geräte, die Nanomaterial enthalten, gekennzeichnet werden.
Im Ministerrat müssen die Mitgliedstaaten jetzt entscheiden, ob sie diese und weitere Änderungsanträge annehmen oder ggf. selbst neue Vorschläge machen. Um einen Kompromiss zwischen Parlament und Rat in erster Lesung zu ermöglichen, wurde die Abstimmung im EP auf den Herbst verlegt.