SPECTARIS-INFOLETTER
Ausgabe 05/2010
Das Präqualifizierungsverfahren für Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich
Für Vertragsabschlüsse mit den Krankenkassen war bislang die Krankenkassenzulassung nach §126 SGB V Voraussetzung.
Ab dem 1. Juli dürfen Leistungserbringer Hilfsmittel nur auf der Grundlage von Verträgen nach §127 SGB V abgeben. Dabei können nur solche Leistungserbringer Vertragspartner der Krankenkassen sein, welche die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen. Die Krankenkassen müssen dabei sicherstellen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Sie müssen jedoch ohne weitere Prüfung von der Erfüllung dieser Voraussetzungen ausgehen, wenn der Leistungserbringer eine Bestätigung einer geeigneten Stelle über seine Qualifizierung vorlegt. Das heißt, der Leistungserbringer kann die Erfüllung der Kriterien mittels einer einmaligen Präqualifizierung nachweisen.
- Was bedeutet dies im Detail für den Leistungserbinger?
- Welche Kriterien gelten für die Prüfung?
- Und was gilt es insgesamt bei der Präqualifizierung zu beachten?
Diese und weitere Fragen möchten wir gern in unserem Seminar "Das Präqualifizierungsverfahren für Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich" am 9. Juni in Berlin beantworten.
Ab dem 1. Juli dürfen Leistungserbringer Hilfsmittel nur auf der Grundlage von Verträgen nach §127 SGB V abgeben. Dabei können nur solche Leistungserbringer Vertragspartner der Krankenkassen sein, welche die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen. Die Krankenkassen müssen dabei sicherstellen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Sie müssen jedoch ohne weitere Prüfung von der Erfüllung dieser Voraussetzungen ausgehen, wenn der Leistungserbringer eine Bestätigung einer geeigneten Stelle über seine Qualifizierung vorlegt. Das heißt, der Leistungserbringer kann die Erfüllung der Kriterien mittels einer einmaligen Präqualifizierung nachweisen.
- Was bedeutet dies im Detail für den Leistungserbinger?
- Welche Kriterien gelten für die Prüfung?
- Und was gilt es insgesamt bei der Präqualifizierung zu beachten?
Diese und weitere Fragen möchten wir gern in unserem Seminar "Das Präqualifizierungsverfahren für Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich" am 9. Juni in Berlin beantworten.

