Die RoHS-Richtlinie (Reduction of Hazardous Substances in Electric and Electronic Equipment) verordnet, dass Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE) in Elektro- und Elektronikgeräten durch andere Stoffe ersetzt werden müssen. SPECTARIS-Firmen, die optische und Filtergläser herstellen, sind von dieser Richtlinie betroffen, da diese Gläser oft in elektronischen Geräten wie Mikroskopen, Messgeräten und Kameras verwendet werden.
Der RoHS-Recast zielt darauf, die Verwendung von gefährlichen Stoffen in elektrischen und elektronischen Geräten weiter einzuschränken. Im Zwischenbericht der Berichterstatterin im Europäischen Parlament, Jill Evans wird eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf Medizinprodukte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente befürwortet (siehe nachfolgenden Beitrag „Ausnahmen RoHS“). Ferner schlägt der Bericht ein Phasing Out von bromorganischen und chlororganischen Verbindungen sowie von PVC vor. Arsen und Antimon, zwei andere Schlüsselkomponente in optischen Gläsern, werden in eine Liste von zu bewertenden Stoffen aufgenommen. Noch immer können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden; diese bleiben jedoch weiterhin auf vier Jahre beschränkt.
Zusammen mit den betroffenen Firmen hat SPECTARIS ein Positionspapier erarbeitet und dieses an Jill Evans, die Schattenberichterstatter und die anderen Mitglieder des Umweltausschusses und des Industrieausschusses im Europäischen Parlament übermittelt. Dieses Papier spricht die Anliegen der deutschen optischen Industrie an und schlägt folgende Textänderungen vor:
- Optische Gläser sollen ohne zeitliche Begrenzung von den RoHS-Regelungen ausgenommen werden;
- Es sollen keine weiteren Stoffe in die RoHS-Stoffverbotsliste aufgenommen werden.
Ebenso haben wir uns mit anderen europäischen Verbänden in Verbindung gesetzt, um unsere Position mit deren Argumenten abzustimmen.
Auf nationaler Ebene sprach SPECTARIS mit dem BMWi und dem BMU, außerdem wurden einige Mitglieder des Bundestages (aus den Wahlkreisen, in denen betroffene Mitgliedsfirmen angesiedelt sind) angeschrieben.
Aus dem Gespräch mit dem BMU hat sich ergeben, dass eine generelle Ausnahme für optisches Glas vom Rat unmöglich genehmigt werden kann, da die Mitgliedsstaaten möglichst viele Bereiche in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufnehmen möchten. Positiv ist jedoch, dass der Rat sich in den Stoffverboten nach der Empfehlung der Kommission und gegen die Vorschläge für weitere Stoffverbote von Frau Evans richtet. Ferner strebt der Rat eine Ausnahmegenehmigung von maximal sechs statt vier Jahren sowie ein transparenteres Ausnahmeverfahren an.
Überlegt wird derzeit, den am 6. Juli 2010 geplanten Termin des Vollparlaments auf den Herbst zu verlegen. Da Parlament und Rat in ihren Positionen stark voneinander abweichen, wird bevorzugt, die Sitzung mit einem über den Sommer zwischen Rat und Parlament abgestimmten Papier durchzuführen, damit die neu gefasste Richtlinie in erster Lesung angenommen werden kann.
Mit einem Abschluss des Recast-Prozesses ist frühestens Ende 2010 zu rechnen.