SPECTARIS-INFOLETTER
Ausgabe 05/2010

Ausnahmen RoHS

Im Zuge des RoHS-Recast werden die bislang ausgenommen Gerätekategorien 8 (Medizinprodukte) und 9 (Überwachungs- und Kontrollinstrumente ab 2014 sukzessive unter die RoHS-Bestimmung fallen. Um ausgewählte Anwendungsbereiche aus den Gerätekategorien 8 und 9 weiter von den RoHS-Verpflichtungen zu befreien, wurde der Anhang VI, „Applications exempted from the ban in Article 4 (1) as regards Categories 8 and 9“, geschaffen. Dort finden sich Anwendungsbereiche der Schwermetalle, die unter 8 und 9 ausgenommen waren, nun unter die RoHS falllen würden, jedoch eine Ausnahme weiter angebracht erscheint. Das ERA Technology Institute in England hat der Europäischen Kommission eine Vorschlagsliste (siehe unter „Links“) unterbreitet.

Folgende Ausnahmen sind aus SPECTARIS-Sicht weiter notwendig (und wurden bereits an ERA kommuniziert):

- Lead in shielding for ionising radiation
Grund: Keine technologisch machbare Alternative zu Blei

- Lead in counterweights
Grund: Bleihaltige Kontergewichte werden für die präzise Ausrichtung von Bauteilen und Unterbauteilen benötigt. Aufgrund seiner hohen Dichte benötigt Blei nur wenig Raum, so dass kompakte Designs möglich werden. Am Ende des Produktlebenszyklus´ kann das Blei sehr einfach aus den Bauteilen entfernt und recycelt werden.

- Lead on Liquid on silicon (LCos) displays
Grund: Silikondisplays sind sehr temperaturempfindlich. Sn/Pb-Lote strahlen weniger Wärme ab und würden so die Displays schützen.

Ergänzungen Ihrerseits geben wir - mit einer technologischen Begründung für die Notwendigkeit - gerne an das ERA Technology Institute weiter.

Ansprechpartner

Birgit Ladwig
Leiterin Fachverband
Photonik + Präzisionstechnik /
Analysen-, Bio- und Labortechnik
Fon 0 30 41 40 21-31