SPECTARIS-INFOLETTER
Ausgabe 03/2010

Direktive optische Strahlung vorübergehend entschärft

In der kurz vor der nationalen Umsetzung stehenden "Direktive zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlungen" (Directive Optical Radiation 2006/25/EC) werden Arbeitgeber verpflichtet, Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer, die künstlicher optischer Strahlung ausgesetzt sind, einzuhalten.

Ein erhöhter Schutz für Mensch und Umwelt ist zu begrüßen und steht immer an erster Stelle. Jedoch sollten diese und ähnliche Direktiven nicht mit überzogenen oder unangemessenen Forderungen die Hersteller über Gebühr in ihren wirtschaftlichen Aktivitäten einschränken.

Kritisch an aktuellen Entwurf, über den die verschiedenen Ministerien zur Zeit beraten, ist die Behandlung leistungsfähiger LEDs als ebensolche Strahlquellen künstlicher optischer Strahlung wie die Laserstrahlung. Zwar erreichen Hochleistungs-LEDs heute problemlos Lichtemissionswerte, die Augenschädigungen hervorrufen können und sollten in Arbeitsschutzvorschriften einbezogen werden.

Ein Vorgehen analog zum Laserschutz ist jedoch nur mit Einschränkungen möglich, da es sich bei der LED um ein Leuchtmittel handelt, das erst durch Verbau in einem Gerät zur Leuchte bzw. Lichtquelle wird. Für eine Gefährdung des Nutzers ist dann die Charakteristik der Leuchte entscheidend, nicht die des Leuchtmittels LED. Der Laser hingegen ist selbst schon Lichtquelle.

SPECTARIS hat unter Mithilfe seiner Mitglieder diese Position beim Bundesministerium für Bildung und Forschung eingebracht. Der Entwurf befindet sich in erneuter Überarbeitung.

Ansprechpartner

Birgit Ladwig
Leiterin Fachverband
Photonik + Präzisionstechnik /
Analysen-, Bio- und Labortechnik
Fon 0 30 41 40 21-31