SPECTARIS-INFOLETTER
Ausgabe 01/2010

Abstimmung zum Präqualifizierungsverfahren geht in die heiße Phase

Die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer haben sich am 12. Januar erneut mit dem GKV-Spitzenverband zum Präqualifizierungsverfahren für Leistungserbringer ausgetauscht. Das Thema gewinnt beim GKV-Spitzenverband offensichtlich an Gewicht, was nicht zuletzt die Anwesenheit des Vorstands Karl-Dieter Voß deutlich machte. Folgende Punkte wurden dabei festgehalten – auch wenn sie z. T. nicht auf einheitliche Zustimmung (insbesondere der Leistungserbringer) stießen.

- Unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Verband oder einer Organisation sollen alle Leistungserbringer der Hilfsmittelbranche sich unter denselben Bedingungen präqualifizieren lassen können.

-Die Ergebnisse der Präqualifizierung werden veröffentlich – auch die negativen.

- Der Unabhängigkeit der Präqualifizierungsstellen wird eine hohe Bedeutung beigemessen. Dem entsprechend können Leistungserbringer und deren Organisationen, die Vertragspartner nach § 127 SGB V sein können, selbst nicht Präqualifizierungsstelle sein.

- Ein Kontrahierungszwang auf Seiten der Präqualifizierungsstellen soll sicherstellen, dass kein Antragsteller abgelehnt werden kann.

- Mit einem Beirat wird ein Gremium geschaffen, das – paritätisch besetzt – Zweifelsfragen im Rahmen der Benennung von Präqualifizierungsstellen klären bzw. bei der Weiterentwicklung des Präqualifzierungsverfahrens unterstützen soll.

- Für die Erhebung von Entgelten wird kein fester Gebührenordnungskatalog definiert. Allerdings werden Leistungspakete beschrieben, für die Gebühren erhoben werden können. Damit soll Transparenz sichergestellt werden, ohne marktwirtschaftliche Mechanismen zu untergraben.

Der weitere Zeitplan sieht die Endabstimmung in der KW 6 oder 7 vor. Das Unterschriftenverfahren soll in der KW 11 durchgeführt werden, so dass der Vertrag zum 1. April in Kraft treten kann.

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Jan Wolter
Leiter Fachverband Medizintechnik
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